Vorgehen

Empfohlenes Vorgehen

Die Grundlagen für die Pensionsplanung setzt der Kunde mit seinen Wünschen und Zielen. Um zu gewährleisten, dass der Kunde das Resultat erhält, welches ihm auch den grösstmöglichen Nutzen bringt, erfolgt vor der Auftragserteilung durch den Kunden ein erstes unverbindliches und kostenloses (Vor-)Gespräch.

1. Vorgespräch

Interessent:
Vorstellungen und Wünsche seinerseits - Information - Fragen über Inhalt und Vorgehen
Nicolas Grundisch:
Vorstellen einer Musterpensionsplanung - Der Kunde soll klar sehen, was er für ein Resultat erwarten kann. Aufzeigen des Vorgehens - Information - Abgleich Wünsche / Vorstellungen des Interessenten - Beantwortung von Fragen, ev. Abgabe der Allgemeinen Fragen und der Allgemeinen Vertragsbedingungen

2. Auftragserteilung

Interessent/Kunde:
Gemeinsames Durchgehen der Allgemeinen Fragen/definitive Festsetzung der Ziele/Wünsche des Kunden an den Pensionsplan (Auftrag). Gemeinsames erstellen des Budgets. Abgabe der benötigten Dokumente für die Erstellung des Pensionsplanes (letzte Steuererklärung und BVG-Ausweis).
Nicolas Grundisch:
Beginn des Pensionsplanungsprozesses durch den gemeinsam auszufüllenden Zielsetzungs- und Fragebogen Pensionsplanung. Entgegennahme der Dokumente gegen Quittung.

3. Sichtung / Grobberechnung

Nicolas Grundisch:
Sichtung und erste Grobauswertung der Daten

4. Fragerunde

Nicolas Grundisch:
Aufgrund der ersten Auswertung entstandene Fragen mit dem Kunden idR. per Mail absprechen/ Abgleich des Wissenstandes mit dem Kunden

5. Präsentation des Pensionsplanes

Nicolas Grundisch:
Vorstellung und Abgabe des kompletten Pensionsplanes-Aufzeigen der sensiblen Bereiche, welche der Kunde speziell beachten sollte und/oder wo Handlungsbedarf besteht.

6. Rückfragen

Sollte beim Kunden noch Fragen nach der Präsentation des Pensionsplanes auftauchen, so können diese selbstverständlich anlässlich eines weiteren Treffens besprochen werden. Beendigung des Auftrages

7. Überarbeitung

Eventuelle Vereinbarung über eine periodische Überarbeitung (z. B. alle 2 Jahre)
Eventuelle Zusatzdienstleistung werden nach Vereinbarung/ nach Zeitaufwand abgerechnet