Vorgehen

Empfohlenes Vorgehen

Die Grundlagen für die Pensionsplanung setzt der Kunde mit seinen Wünschen und Zielen. Um zu gewährleisten, dass der Kunde das Resultat erhält, welches ihm auch den grösstmöglichen Nutzen bringt, kann vor der Auftragserteilung ein erstes unverbindliches und kostenloses (Vor-)Gespräch in Thun stattfinden.

Üblicherweise werden vom Kunden nach der ersten Kontaktnahme die Unterlagen (gem. zugestellter Check-Liste) via Mail zugestellt.

Nicolas Grundisch erstellt darauf basierend einen Honorar-Pauschal-Vorschlag (Link - gem. der aktuellen Dienstleistungs- und Preisliste)

Sofern verlangt - Vorgespräch in Thun

Interessent:
Vorstellungen und Wünsche seinerseits - Information - Fragen über Inhalt und Vorgehen
Nicolas Grundisch:
Vorstellen einer Musterpensionsplanung - Der Kunde soll klar sehen, was er für ein Resultat erwarten kann. Aufzeigen des Vorgehens - Information - Abgleich Wünsche / Vorstellungen des Interessenten - Beantwortung von Fragen. IdR werden die benötigten Unterlagen spätestens zu diesem Zeitpunkt übergeben und die Auftragserteilung damit erteilt.

Sichtung / Grobberechnung

Nicolas Grundisch:
Sichtung und erste Grobauswertung der Daten / Sofern angezeigt: AHV-Rentenvorausberechnung in Auftrag geben.

Fragerunde

Nicolas Grundisch:
Aufgrund der ersten Auswertung entstandene Fragen mit dem Kunden idR. per Mail absprechen/ Abgleich des Wissenstandes mit dem Kunden

Präsentation des Pensionsplanes - Beratungsgespräch

Nicolas Grundisch:
Vorstellung und Abgabe des kompletten Pensionsplanes-Aufzeigen der sensiblen Bereiche, welche der Kunde speziell beachten sollte und/oder wo Handlungsbedarf besteht. IdR Zeitbedarf 1.5h. Anschliessend ist der Auftrag (ohne gegenteilige Abmachung) beendet.

Rückfragen

Sollten beim Kunden noch Fragen nach der Präsentation des Pensionsplanes auftauchen, so können diese selbstverständlich anlässlich eines weiteren Treffens/ oder per Mail/Telefon besprochen werden (kostenlos).

Überarbeitung

Eventuelle Vereinbarung über eine periodische Überarbeitung (z. B. alle 2 Jahre)
Eventuelle Zusatzdienstleistung werden nach Vereinbarung/ nach Zeitaufwand abgerechnet