Hilfsrechnung

Selbstverständlich erhält der Kunde auch alle Hilfsberechnungen, welche dem oben erwähnten Pensionsplan zugrunde liegen. Diese sind jeweils als Beilagen gekennzeichnet und dienen dazu, Berechnungen und Erkenntnisse aus dem Pensionsplan jederzeit nachvollziehen zu können.

  • Die Budgetplanung
  • Die Steuerplanung
  • Die Entwicklung des freien Anlagevermögens (Vermögensbestandteile, die der Kunde innert drei Monaten in Liquidität umwandeln kann)
  • Die Entwicklung des gebundenen Anlagevermögens (Vermögensbestandteile, bei welchen ein Zugriff nur nach drei Monaten oder länger erfolgen kann)
  • Die grafische Darstellung der wichtigsten Parameter (Steuerbares Einkommen, Steuern, freies und gebundenes Anlagevermögen, Steuern)
  • Weitere Hilfsrechnungen wie z. B. Tragbarkeitsberechnungen, Renditeberechnungen etc.

 

Hilfsrechnungen